Corona: Neue Regeln für den Einzel-Unterricht
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am Freitag die Regeln für den Einzel-Unterricht aktualisiert:
Nach den geänderten Vorgaben der Ausgangsbeschränkung ist nunmehr Sport und Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person gestattet. Unter diesem Gesichtspunkt ist Einzelunterricht beim Ausritt in der Natur erlaubt. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln sind einzuhalten. Der Betrieb von Sportanlagen (Reitplätze im Freien, Sprungplätze etc.) für Freizeitsportler ist weiterhin untersagt.
Der Bayerische Reit- und Fahrverband wird sich umgehend mit diesem Erlass beschäftigen und seine Interpretation baldmöglichst ergänzen.
Aktuelle Informationen des Staatsministeriums finden Sie jederzeit hier: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/
Fragen, Antworten und Informationen zum Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport hat auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ständig aktuell zusammengestellt und mit Links zu weiteren Informationen vernetzt. Diese Übersicht wird tagesaktuell angepasst: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus. Hier finden Sie auch einen aktuellen Artikel zum Thema “Vorbereitung auf Wiederaufnahme des Reitunterrichts an Tag X” (https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei—fn—dokr/coronavirus-kontaktbeschraenkungen-bleiben-bestehen)