Ab Mittwoch, den 9. Dezember wird der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen. Dies bedeutet unter anderem auch, dass ab diesem Zeitpunkt eine landesweite Ausgangsbeschränkung besteht und das Zuhause nur aus triftigem Grund verlassen werden darf. Zu diesen triftigen Gründen zählt auch die Versorgung/Bewegung der Pferde.Nach dem Ermessen des Bayerischen Reit- und Fahrverbands ist aus Gründen der Sicherheit und Unfallprävention das Bewegen der Pferde unter Aufsicht von Fachpersonal empfehlensw...
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