Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nimmt die Entscheidung des Bayerischen Ministerrats vom 9. September 2025 zur Kenntnis, den Wolf sowie den Goldschakal in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reform des Bayerischen Jagdgesetzes und wird von der Staatsregierung ausdrücklich als Signal an den Bundesgesetzgeber verstanden, notwendige Änderungen im Bundesnaturschutzrecht vorzunehmen. Die bestehende Bayerische Wolfsverordnung bleibt hiervon unberührt....
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