Der Bundestag hat beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit wird es künftig einfacher, einzelne Tiere zu entnehmen und den Bestand stärker zu steuern. Ziel der Gesetzesänderung ist es vor allem, Weidetiere besser vor Angriffen zu schützen.
Nach Angaben der SPD-Bundestagsfraktion schafft die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht die Grundlage für ein gezieltes Bestandsmanagement und erleichtert den Umgang mit sogenannten Problemwölfen. Für die Gesetzesänderung stimmten neben...
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