Landkreis Passau: 27 Pferde beschlagnahmt
Das Veterinäramt hat zusammen mit Spezialisten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei einem Pferdehalter im südlichen Landkreis Passau einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss des Amtsgerichts Passau vollzogen. Bei dieser Aktion wurde der gesamte Pferdebestand, also 27 Tiere, in geeignete Einrichtungen gebracht. Der Tierhalter M. S. hatte wiederholt gegen das Tierschutzrecht verstoßen.
Bei Kontrollen hatten sich immer wieder erhebliche Mängel hinsichtlich Unterbringung, Pflege und Versorgung der Tiere gezeigt. Trotz mehrfacher behördlicher Anordnung hat sich der Tierhalter der Beseitigung der vom Veterinäramt festgestellten Mängel widersetzt. Der Tierhalter hat innerhalb eines Zeitraumes von knapp zwei Jahren wiederholt in schwerwiegender Art und Weise ihm obliegende Pflichten als Pferdehalter nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Die Feststellungen betreffen elementarste Anforderungen in Bezug auf das Tierschutzrecht und einen ordnungsgemäßen Umgang mit Pferden. Die Haltungsbedingungen erfüllten teils in keiner Weise die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und die Grundlagen, die von einem gewerblichen bzw. professionellen Pferdehalter zu erwarten wären. Alle Tiere waren deutlich vernachlässigt und ihnen wurden teilweise erhebliche und länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. Bei den Kontrollen wurden beispielsweise immer wieder abgemagerte oder verletzte Tiere mit teils offenen Wunden festgestellt. Darüber hinaus fehlten bei Tieren Wasser, Futter, Unterstand sowie trockene Liegeflächen. Mehrfach ordnete das Veterinäramt die Beseitigung dieser Zustände sowie die Entfernung verletzungsträchtiger Gegenstände in den Unterbringungsanlagen an.
Der betroffene Tierhalter hat auch auf mehrfache mündliche bzw. schriftliche Anordnungen durch das Veterinäramt Mängel nicht beseitigt und Zwangsgeldfestsetzungen ignoriert. Ebenso wurden vom Tierhalter in vielen Fällen dringend erforderliche oder angeordnete tierärztliche Untersuchungen bzw. Behandlungen nicht veranlasst. Aufgrund der Vielzahl wiederholter und gravierender tierschutzrechtlicher Verstöße bestand aus Sicht des Veterinäramtes die unmittelbare Gefahr der weiteren erheblichen Vernachlässigung der gehaltenen Tiere. Mittlerweile lag auch ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss des Amtsgerichts Passau vor, den das Veterinäramt mit Unterstützung der Polizei am Mittwoch vollzogen hat.
Insgesamt wurden während der gut fünfstündigen Aktion 27 Pferde, darunter fünf Fohlen beschlagnahmt und in verschiedene geeignete Einrichtungen verbracht. (pm/ms)