Verbandsausschluss erfolgt
Hannoveraner und Oldenburger Verband verkünden konkrete Maßnahmen
Im Zuge der Enthüllungen rund um die tierschutzrelevanten Vorfälle auf den Betrieben des Dr. César Parra in den USA, gerieten auch bisher mindestens zwei Deutsche Staatsbürger in die Kritik. Mehrere Deutsche Verbände aus Zucht und Sport teilten mit ein Verbandsausschlussverfahren in Gang gesetzt zu haben. Vor einer Woche hatten sich auch der Hannoveraner und der Oldenburger Verband mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die Öffentlichkeit gewandt und berichtet, sie wollen ihr weiteres Vorgehen nun prüfen. Diese Prüfung scheint mittlerweile abgeschlossen denn am späten Donnerstagabend wurde ein weiteres, gemeinsames Statement veröffentlicht, das konkrete, sofortige Maßnahmen benennt. Im Zentrum stehen Verbandsausschlüsse und ein Teilnahmeverbot als Vor- / Aussteller auf Verbandsveranstaltungen. Bemerkenswert in der Mitteilung ist zudem der letzte Absatz, der sich an jegliche Personen richtet, die mit tierschutzrelevanten Vorfällen in Verbindung gebracht werden. Konkret heißt es dort: „Akteure, die nachweislich direkt an tierschutzrelevanten Vergehen beteiligt sind (z.B. Reiter, Trainer, Vorführer), werden ebenfalls mit Sperren / Ausschlüssen belegt, sofern sie als Person dem Zuständigkeitsbereich der beiden Pferdezuchtverbände unterliegen oder eine Teilnahme an deren Veranstaltungen planen.“
Die gesamte Stellungnahme im Wortlaut:
„Der Oldenburger und der Hannoveraner Pferdezuchtverband geben ein klares Bekenntnis für den fairen Umgang mit dem Partner Pferd und die Einhaltung der klassischen Reitlehre ab. Beide Zuchtverbände haben nach einer Anhörung von Herrn Stefan Sandbrink und Frau Dr. Kerstin Klieber und dem Eingang einer schriftlichen Stellungnahme eine gemeinsame Entscheidung getroffen. Hintergrund für die Entscheidung ist die Erkenntnis, dass die Stellungnahme gegenüber den Pferdezuchtverbänden sowie die im Internet veröffentlichte Eigenerklärung aus Sicht der Verbandsvertreter nicht zu einer Entlastung des offensichtlichen Vorgehens führen.
Im Einflussbereich der jeweiligen Verbände wird wie folgt mit den Personen verfahren, die mit dem gegenständlichen Video aus den USA in Verbindung gebracht werden und somit Teil des verbandsseitig als tierschutzrelevant eingestuften Vorkommnisses sind.
Herr Stefan Sandbrink ist kein Mitglied im Oldenburger und Hannoveraner Pferdezuchtverband. Mindestens bis zum 31.12.2027 erhält er Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- / Aussteller auf Verbandsveranstaltungen. Für denselben Zeitraum gilt, dass für ihn kein Antrag auf Mitgliedschaft in den beiden Pferdezuchtverbänden möglich ist.
Frau Dr. Kerstin Klieber führt je nach Pferdezuchtverband unterschiedliche Mitgliedschaften als natürliche Person bzw. als Geschäftsführerin der Dressurstall Sandbrink GmbH. Für beide Mitgliedschaften gilt ein sofortiger Ausschluss. Ein neuer Antrag auf Mitgliedschaft kann frühestens ab dem 1.1.2027 gestellt werden. Für denselben Zeitraum erhalten sie ein Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- / Ausstellerin auf Verbandsveranstaltungen.
Die weiteren handelnden Personen auf dem gegenständlichen Video erhalten unabhängig von ihrer Identifikation bis zum 31.12.2027 Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- / Aussteller auf Verbandsveranstaltungen. Für denselben Zeitraum gilt, dass für sie kein Antrag auf Mitgliedschaft in den beiden Pferdezuchtverbänden möglich ist.
Das vorstehend genannte Video ist Teil von veröffentlichten Videos, die in Zusammenhang mit den Ausbildungsmethoden von Herrn Dr. Cesar Parra stehen. Er erhält dauerhaftes Hausverbot auf den beiden Verbandsanlagen sowie ein Teilnahmeverbot als Vor- / Aussteller auf.
Verbandsveranstaltungen. Ein Antrag auf Mitgliedschaft in den beiden Pferdezuchtverbänden ist für ihn nicht möglich.
Akteure, die nachweislich direkt an tierschutzrelevanten Vergehen beteiligt sind (z.B. Reiter, Trainer, Vorführer), werden ebenfalls mit Sperren / Ausschlüssen belegt, sofern sie als Person dem Zuständigkeitsbereich der beiden Pferdezuchtverbände unterliegen oder eine Teilnahme an deren Veranstaltungen planen.“